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Betriebsärztliche Betreuung

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Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUVV Vorschrift 2. Diese beinhaltet z.B.:

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  • Beratungen zu allen Bereichen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes

  • Begehungen von Arbeitsplätzen

  • Teilnahme von Arbeitsschutzausschuss

  • Beratungen zu Gefährdungen (ArbSchG, BioSoffV, ArbMedVV, MuSchG, BildscharbV, LandhandhabV, TRGS 401, LärmVibrationsArbSchV. usw.)

  • Beratungen zu Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung

  • Beratungen in der Organisation der Erste Hilfe im Betrieb

  • Impfungen

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Arbeitsmedizinische Untersuchungen

 

Untersuchungen und Beratungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), sowie Eignungsuntersuchungen und Präventionsuntersuchungen nach anderen gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

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Impfungen

 

Durchführung und Organisation von Impfungen entsprechend der betrieblichen Gefährdung sowie Impfungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Alle Maßnahmen in Verbindung mit dem Betriebsärztlichen Eingliederungsmanagement (BEM), z. B. Information, Beratung und arbeitsmedizinische Leistungsbeurteilung eines Mitarbeiters können durchgeführt werden.

BETRIEBSMEDIZIN

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