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Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUVV Vorschrift 2. Diese beinhaltet z.B.:

  • Beratungen zu allen Bereichen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes

  • Begehungen von Arbeitsplätzen

  • Teilnahme von Arbeitsschutzausschuss

  • Beratungen zu Gefährdungen (ArbSchG, BioSoffV, ArbMedVV, MuSchG, BildscharbV, LandhandhabV, TRGS 401, LärmVibrationsArbSchV. usw.)

  • Beratungen zu Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung

  • Beratungen in der Organisation der Erste Hilfe im Betrieb

  • Impfungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

 

Untersuchungen und Beratungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), sowie Eignungsuntersuchungen und Präventionsuntersuchungen nach anderen gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Impfungen

 

Durchführung und Organisation von Impfungen entsprechend der betrieblichen Gefährdung sowie Impfungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

Betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Alle Maßnahmen in Verbindung mit dem Betriebsärztlichen Eingliederungsmanagement (BEM), z. B. Information, Beratung und arbeitsmedizinische Leistungsbeurteilung eines Mitarbeiters können durchgeführt werden.

BETRIEBSMEDIZIN

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